Bauplanung, Bauüberwachung
Bauanträge, Sanierungskonzepte
Hierbei geht es um ganz normale Standards nach §15 HOAI. Ob Architekt oder
Bauingenieur: es bedarf einer so genannten Bauvorlageberechtigung, um für
Bauherren einen Bauantrag einzureichen und eine Baugenehmigung zu
erwirken.
Die Leistungsphasen 1-3 sind die Grundlagenermittlung, die
Vorplanung und die Entwurfsplanung. Leistungsphase 4 beinhaltet die
Genehmigungsplanung, die so genannten Bauvorlagen sind die Pläne zum
Bauantrag im Maßstab M 1:100. Alternativ gibt es genehmigungsfreie
Vorhaben bzw. Vorhaben im vereinfachten Verfahren. Dies kann Ihnen der
Planer erklären.
In der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) werden Zeichnungen im
Maßstab M 1:50 bis M 1:1 gefertigt. Somit ist bis ins Detail geklärt, was
wie zu bauen ist. In der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
werden Leistungsbeschreibungen erstellt, die als so genanntes Blankett an
Firmen verschickt werden. Das Mitwirken bei der Vergabe in der
Leistungsphase 7 beinhaltet das Einholen von Angeboten und deren
Auswertung.
Gemeinhin als "Bauleitung" bezeichnet wird die Objektüberwachung
der Leistungsphase 8: die Objektausführung wird überwacht auf
Übereinstimmung mit der Planung, den Vorschriften und den Regeln der
Technik. Dazu gehören ein Bauzeitenplan, Aufmassprüfung und Abrechnung bis
hin zu den Abnahmen.
Die Sanierungsplanung bzw. die
Um- und Ausbauplanung ist ein Sonderfall der Bauplanung für das
Bauen im Bestand. Die Probleme sind hierbei komplexer und die
Anforderungen höher.
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